Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem
Individualarbeitsrecht und dem Kollektiven Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen
einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Das Kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen sowie zwischen
den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
In meiner Praxis als Anwältin begegnen mir vorwiegend Streitigkeiten
aus dem Gebiet des Individualarbeitsrechts. Dabei geht es insbesondere um
Folgendes: Arbeitsvertrag, Arbeitsentgelt, Kündigung, Arbeitszeugnis,
Abfindung, Abmahnung, Probezeit, Urlaub
IMPRESSUM | © RA Cornelia Hösel