Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwalts-vergütungsgesetz
(RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG) gesetzlich
geregelt.
Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorschriften kann das Honorar eines
Rechtsanwaltes auch in Form einer Vergütungsvereinbarung als Pauschalhonorar
oder Stundenhonorar vereinbart werden.
Da sich die Beurteilung der Kosten je nach Rechtsgebiet unterscheidet und
eine abschließende Beantwortung nicht immer sofort möglich ist,
werde ich Ihnen konkrete Fragen in einem persönlichen Erstberatungstermin
gern beantworten.
IMPRESSUM | © RA Cornelia Hösel