Das Gebiet des deutschen Kapitalanlagerechts unterfällt dem Bankrecht
& Kapitalmarktrecht und umfasst sämtliche Rechtsangelegenheiten
in Bezug auf eine Kapitalanlage.
Vordergründig regelt das Kapitalanlagerecht jedoch die Vertragsbeziehungen
zwischen dem Anleger und dem Anlageberater-/Vermittlern sowie zwischen dem
Anleger und den Anbietern von Kapitalanlagen.
Zwischenzeitlich gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die beim Kapitalanlagerecht
zu beachten sind, z. B. das BGB - Bürgerliches Gesetzbuch, das Börsengesetz,
das Wertpapierhandelsgesetz, das Handelsgesetzbuch - HGB -, das Wertpapierprospektgesetz
u.a. um den Anleger vor unseriösen Angeboten zu schützen.
In meiner Praxis begegnen mir eine Vielzahl von Streitigkeiten, die sich
auf eine fehlerhafte Anlageberatung stützen und dann zu Schadensersatzansprüchen
führen.
IMPRESSUM | © RA Cornelia Hösel