Das Ausländer- und Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst
die Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt von Menschen,
die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Wesentliche gesetzliche Grundlagen bilden das seit dem 01. Januar 2005 geltende
Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU, die durch eine Vielzahl
von Nebengesetzen und Verordnungen ergänzt werden.
Die wichtigsten Regelungsgegenstände sind:
› die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen
(§§ 3 - 5 AufenthG),
› Erteilung und Versagung
von Aufenthaltstiteln (§ 5, § 11 Abs. 1 Satz 2
AufenthG) unter Berücksichtigung der in §§
16 - 38 AufenthG
genannten Aufenthaltszwecke
› den Widerruf von Aufenthaltstiteln
(§ 52 AufenthG),
› die Zurückweisung
an der Grenze (§ 15 AufenthG),
› den Eintritt der Ausreisepflicht
(§§ 50, 51 AufenthG) sowie
› Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(§§ 95 - 98 AufenthG).
IMPRESSUM | © RA Cornelia Hösel